Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsgegenstand, Dokumentation, Geltungsbereich

a) Der Lila Solar GmbH &Co.KG (Nachfolgend Lila Solar) erbringt ganz oder teilweise für ihren Kunden folgende Leistungen:

  • Planung und Beratung vor der Errichtung eines Solarstromsystems, Ertragsprognosen Wirtschaftlichkeitsberechnungen Analyse und Simulation von Wetterdaten. Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen insbesondere nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Messtellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.
  • Verkauf von Solarstromsystemen, bestehend aus mindestens einer der folgenden Komponenten: Photovoltaikanlage (Photovoltaikmodule, Unterkonstruktion, Wechselrichter), Stromspeicher, Mess- + Zählereinheiten, ggf. weitere Komponenten.
  • Sämtliche Leistungen zur Errichtung der Solarstromsysteme dies beinhaltet: Einholung/Erledigung der erforderlichen Genehmigungen/Formalitäten, sämtliche erforderlichen Dacharbeiten, Elektrotechnische Schutzmaßnahmen, Anschluss- und Leitungsarbeiten.
  • Inbetriebnahme nach der Inbetriebnahme beinhaltet: termingerechte Anmeldung beim Netzbetreiber, Netzanschluss, Messtellenbetrieb (Einspeisezähler, Zählerschrank), Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft.

b) Der Kunde erhält die vom Hersteller vorgesehene technische Dokumentation (Montage bzw. Installationsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung).

c) An Abbildungen, Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen im Sinne von technischen Dokumentationen behält sich Lila Solar Eigentums -und Urheberrechte vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Von ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Lila Solar.

d) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche in diesem Zusammenhang durch die Lila Solar mit Kunden getroffenen Vereinbarungen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und/oder dem nicht abänderbare gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Geschäftsbedingungen der Kunden werden nur dann Gegenstand eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertragsverhältnisses, soweit diese mit den nachfolgenden AGB der Lila Solar übereinstimmen oder deren Geltung durch die Lila Solar bei Vertragsabschluss ausdrücklich und in Schriftform bestätigt wurden.

2. Angebote, Zustandekommen des Vertrages

a) Vertragsangebot von der Lila Solar, insbesondere die mit“ Angebot“ überschriebenen Leistungsaufstellung werden, sind freibleibend.

b) Beabsichtigt der Kunde, auf deren Grundlage ein Vertragsverhältnis mit der Lila Solar einzugehen, so bedarf es zum Zustandekommen des Vertrages nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) einer Annahme dieses Vertragsangebots durch Lila Solar (Auftragsbestätigung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext angefertigt wird.

c) Lila Solar kann ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) annehmen.

d) Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Weg ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Weg noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.

3. Gewährleistung/Garantie

a) Angaben der Hersteller zu den Komponenten, z.B. in Datenblättern oder anderen Produktinformationen, die dem persönlichen Angebot beigefügt sind, liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht Lila Solar sich ausdrücklich nicht zu eigen. Leistungsbeschreibungen über die verkauften Produkte stellen als solche keine Garantien im Sinne des § 443 BGB dar.

b) Soweit dem Kunden eine Garantieerklärung überlassen wird, begründet diese gegenüber dem Kunden nur die sich aus dieser Garantieerklärung ergebenden Rechte.

c) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

d) Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Lila Solar über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

e) Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

f) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Lila Solar nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, Lila Solar dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

g) Die Lila Solar lässt gegen sich die Garantiebedingungen eines Herstellers bzw. eines Dritten aus vorstehendem Absatz insofern gelten, als zu einem die Verjährungsfrist für die Haftung wegen eines Sach- und/oder Rechtsmangels erst mit Kenntnis im Rahmen der Garantiebedingungen beginnt und zum anderen die durch die Untersuchung, Behebung und Austauschhandhabung seitens des Herstellers bzw. des dritten bis zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen ist.

4. Verkauf/Eigentumsvorbehalt

a) Die Lila Solar behält sich das Eigentum an der Kaufsache (beispielweise Solarstromsystem mit allen dazugehörigen Komponenten) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

b) Die Lila Solar ist berechtigt Vorkasse für die Kaufsache zu verlangen und bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung die Ware zurückzubehalten.

c) Ab einem Auftragsvolumen von mehr als 60.000,00 € kann die Lilasolar weitere Sicherheiten verlangen in Form von Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Grundpfandrechten etc.

d) Die Lila Solar verpflichtet sich, die der Lila Solar zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten und obliegt der Lila Solar.

5. Lieferung

a) Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird, gilt der Incoterm „Ex works“ (EXW) als Lieferklausel und zwar auch dann, wenn die Fracht und andere Kosten zulasten der Lila Solar gehen. Die Lila Solar kann mehrere Bestellungen des Kunden in einem Versandvorgang zusammenfassen, soweit eine separate Lieferung zwischen den Parteien nicht zuvor in Textform ausdrücklich vereinbart wurde. Die Lila Solar beauftragt im Namen des Kunden die Art der Lieferung und den Frachtführer.

b) Der Kunde ist Versender i.S.d. § 407 ff HGB bzw. des jeweiligen Haftungsregimes dem der Frachtführer unterliegt. Ansprüche gegenüber dem Frachtführer wegen Lieferfristüberschreitungen, Beschädigungen oder Verlust der Sendung hat der Kunde unter Beachtung der ihm obliegenden Anzeigepflichten selbstständig gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen.

c) Sofern erforderlich, wird die Ware auf Kosten des Kunden verpackt.

d) Die Lila Solar schließt eine Transportversicherung nur auf ausdrücklichen Wunsch für Rechnung des Kunden ab.

e) Fixe Lieferfristen bestehen nicht, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist.

f) Lieferengpässe für bestellte Ware bei Großhändlern und Herstellern gehen zu Lasten des Kunden.

6. Unterbeauftragung

Zum Zwecke der Vertragserfüllung kann Lila Solar Dritte mit der Ausführung einzelner oder mehrerer geschuldeten Leistungen beauftragen i.S.d. § 278 BGB. Erster Ansprechpartner bleibt weiter Lila Solar.

7.Pflichten des Kunden

a) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort angeliefert werden kann.

b) Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser der Lila Solar und ihren und deren Personal oder Subunternehmern Zutritt zu den entsprechenden Geräten/Räumen bzw. Anlagen.

c) Der Kunde unterstützt Lila Solar dabei sämtliche rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, die insbesondere nach EnWG und MsbG erforderlich sind.

d) Der Kunde gewährt ungehinderten Zugang zu den für die Errichtung vorgesehen Flächen und Gebäudeteilen. Anlieferverkehr und Montagefahrzeuge müssen in zumutbarer Nähe heranfahren oder abgestellt werden können also bis auf 20 Meter vom Installationsort. Den Installateuren ist der Zugang zu einem WC zu ermöglichen.

e) Der Kunde stellt sicher, dass ein notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann, außerdem sind unentgeltlich Flächen zur Zwischenlagerung des für die Errichtung erforderlichen Materials bereit zu stellen. Der Lagerort muss trocken sein und Schutz vor jeglicher Witterung bieten.

f) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die zur Installation vorgesehenen Flächen sich in einem baufreien Zustand befinden. Bei Dachflächen sind Ersatzziegel und bzw. Deckmaterial vorzuhalten bzw. zu beschaffen, falls es bei der Installation zu Beschädigungen an der Bedachung kommt.

8.Vergütung und Preise

a) Soweit im Vertrag vereinbart, ist die Lila Solar berechtigt, eine Vorauszahlung auf die gesamte Vergütung zu verlangen.

b) Vorbehaltlich anders lautender vertraglicher Regelungen sind alle Rechnungen von der Lila Solar innerhalb von sieben Kalendertagen nach ihrem Zugang fällig und zahlbar.

c) Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderungen nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist die Lila Solar soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

d) Zahlungen gelten erst als dann bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto der Lila Solar endgültig verfügbar ist.

e) Es gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Folgen des Zahlungsverzuges.

9.Widerrufsrecht

Verbraucher, deren Vertragserklärung auch einen Vertrag zur Lieferung von Waren im Sinne eines Fernabsatzvertrages gerichtet ist, steht bezügliche dieser Waren ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zum Zwecke abschließt, die überwiegend wieder ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung:

Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss er der

Lila Solar GmbH & Co. KG
Adresse: Teerhof 50, 28199 Bremen
E-Mail: info@lila.solar

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorformuliert ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen hat, hat der Kunde die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die Lila Solar über den Widerruf des Vertrages unterrichtet zurückzusenden oder zu übergeben. Der Empfänger der Sendung ist in der Regel der Händler oder Hersteller bei dem die Ware übernommen wurde, es sei denn Lila Solar nennt ausdrücklich einen anderen Empfänger. Rücksendekosten für Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal per Post zurückgesandt werden kann (Speditionsware), trägt der Kunde. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einer zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.

Der Kunde hat Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Die Ware ist möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsteilen zurückzusenden. Beim Versand ist eine schützende Umverpackung zu verwenden und sofern die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, hat der Kunde dafür zu sorgen dass eine geeignete Verpackung für ausreichenden Schutz vor Transport Schäden verwandt wird. Eine Rücksendung hat möglichst nicht unfrei zu erfolgen. Voraussetzung für eine wirksame Ausübung des Widerrufsrechts ist der vorgenannte Absatz nicht.

Muster-Formular:

an:                               Lila Solar GmbH & Co. KG

Adresse:                     Teerhof 50, 28199 Bremen

E-Mail:                        info@lila.solar

-hiermit widerrufe (n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/

-bestellt am: (Datum)

-erhalten am: (Datum)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher (s) (nur bei Briefsendung eigenhändig erforderlich)

10.Datenschutz, Verschwiegenheit

Entsprechend § 33 Bundesdatenschutzgesetz wird auf die Geltung der Datenschutzbestimmungen der Lila Solar in der jeweils aktuellen Fassung verwiesen. Diese können eingesehen werden über https://lila.solar/datenschutzerklaerung/

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, über den Inhalt des geschlossenen Vertrags sowie etwaige Ihnen bekanntwerdenden Geschäfts- Betriebsgeheimnisse auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Sollte der Kunde sich nicht in die Verschwiegenheitsvereinbarung gehalten haben, so ist die Lila Solar zur fristlosen Kündigung des oder der geschlossenen Verträge berechtigt.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht nicht im Zusammenhang mit Informationen, die von den Vertragsparteien offen kommuniziert werden bzw. einer allgemeinen Zugänglichkeit unterliegen und/oder wenn die Vertragsparteien sich wechselseitig von der Pflicht zur Verschwiegenheit zuvor schriftlich befreit haben, sie dazu gesetzlich verpflichtet sind oder soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Vertragsparteien erforderlich.

11.Datenübermittlung an die SCHUFA

Der Kunde übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kunden oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.“

Einmeldeunterrichtung gemäß den Anforderungen des § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BDSG

Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderungen, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln und diese dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können, soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben.

Weitere Informationen über die SCHUFA erhalten Sie mit dem SCHUFA-Informationsblatt sowie unter http://www.schufa.de/datenschutz.“